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Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung
Schwaben

Vergabereform darf den Mittelstand nicht ausschließen

Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über das Vergabebeschleunigungsgesetz. Das Handwerk sowie Verbände der mittelständischen Bau- und Planungswirtschaft, die für 90 Prozent der Baubranche stehen, appellieren in einem gemeinsamen Positionspapier an die Abgeordneten, den Losgrundsatz nicht weiter aufzuweichen. Der ausgewogene Gesetzentwurf der Bundesregierung muss ohne die vom Bundesrat geforderten Verschärfungen verabschiedet werden.

Mittelstand droht Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Der Zentralverband Deutsches Handwerk, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer und die Bundesvereinigung Bauwirtschaft warnen eindringlich: Eine Ausweitung der Generalunternehmervergaben würde mittelständische Betriebe faktisch von öffentlichen Aufträgen ausschließen. 99 Prozent der Bauunternehmen haben unter 100 Beschäftigte, über 90 Prozent der Planungsbüros weniger als 50 Mitarbeiter, Architekturbüros meist unter 10.

Die Verbände betonen, dass der Losgrundsatz seit über 70 Jahren fairen Wettbewerb garantiert und das verfassungsrechtliche Gleichheitsprinzip sichert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ergänzt die bestehenden Ausnahmen bereits um eine zusätzliche Möglichkeit für Projekte aus dem Sondervermögen – ein weitreichender Kompromiss, der nun umgesetzt werden muss.

Generalunternehmer kosten mehr – und beschleunigen nichts

Die Bau- und Planungsverbände weisen zudem die Argumentation zurück, Generalunternehmervergaben würden Bauprojekte beschleunigen. Untersuchungen des Bundesrechnungshofs belegen vielmehr Mehrkosten von durchschnittlich rund 10 Prozent, teils über 20 Prozent des Auftragsvolumens. Der Koordinierungsaufwand werde lediglich vom öffentlichen Auftraggeber auf den Generalunternehmer verlagert.

Besonders problematisch: Kommunen sind auf Gewerbesteuereinnahmen ihrer heimischen Unternehmen angewiesen. Lokale Planer und Bauunternehmen schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern in der Region und sichern Wertschöpfung vor Ort. Wenn Aufträge an große, auswärtige Konzerne gehen, verlieren Kommunen Einnahmen und wirtschaftliche Stabilität. Zudem würden Vergaben an Generalunternehmer zu einer Flut von Nachunternehmerketten führen, die nicht an deutschen oder europäischen Grenzen stoppen und entsprechende arbeitsmarkt- und sozialpolitische Verwerfungen mit sich bringen.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): 
“Die Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe ist die zentrale Nagelprobe für eine glaubwürdige Mittelstandspolitik dieser Bundesregierung. Dieses Prinzip darf nicht aufgegeben werden, weil dies das Risiko birgt, kleine und mittlere Betriebe systematisch von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Das ist nicht hinnehmbar.”

Text: ZDH, Berlin
Foto: www.amh-online.de





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